Nationalpark
Berchtesgaden

Arten- und Biotopschutz/Natura2000

Steinadler

Nationalparkmanagment:

Arten- und Biotopschutz ist eine wichtige Säule des Naturschutzes. Eine Umsetzung des Arten- und Biotopschutzes erfolgt über das EU-weite Programm „Natura 2000“. Die Idee ist, in ganz Europa ein zusammenhängendes Netz besonderer Schutzgebiete einzurichten, das die Schönheit und Vielfalt unserer Natur sichert. Jeder EU-Staat, damit auch Bayern, ist verpflichtet, daran mitzuwirken. Als Rechtsgrundlagen dienen die EU-Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie (Fauna, Flora Habitat-Richtlinie).

Vorgabe der EU ist, dass eine bestimmte Anzahl von Gebieten, die besondere Biotope darstellen oder besonders schützenswerten Arten Heimat bieten, der EU als Natura-2000-Gebiet gemeldet wird. In diesen Gebieten besteht das so genannte „Verschlechterungsverbot“. Das heißt, der gegenwärtige Zustand des Gebietes ist zu erhalten und darf sich nicht verschlechtern, die bisherige landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche oder fischereirechtliche Nutzung bleibt weiterhin möglich. Eine Änderung kann nur erfolgen, wenn sie sich nicht erheblich nachteilig auf das Gebiet und dessen charakteristische Arten auswirkt.

Auch der Nationalpark Berchtesgaden ist mit seiner einzigartigen hochalpinen Pflanzen- und Tierwelt Teil des Natura2000-Netzwerks.

Beim Arten- und Biotopschutz ist eine ständige Erfassung des Bestands und Erweiterung der Kenntnisse über die vorhandenen Ökosysteme von zentraler Bedeutung.

Derzeit aktuelle, wichtige Projekte des Sachgebiets Planung sind deshalb unter anderem

Weitere Informationen rund um die EU-Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie gibt es unter folgendem Link beim
Bayerischen Landesamt für Umweltschutz